Spielervermittler-Reglement: FIFA-Erfolg beim CAS

In der Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit um sein neues Reglement für Spielervermittler hat der Fußball-Weltverband FIFA einen ersten juristischen Erfolg verbucht. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) wies eine Klage der internationalen Vermittler-Vereinigung PROFAA gegen die zu Jahresbeginn erlassenen Beschränkungen für Spielerberater zurück. Nach FIFA-Angaben erkannte der CAS dadurch die Rechtmäßigkeit der neuen Vorschriften "vollumfänglich" an.

"Das Urteil stützt die Position der FIFA, wonach das Fußball-Vermittlerreglement eine verhältnismäßige und zumutbare regulatorische Maßnahme zur Lösung der systematischen Mängel des Spielertransfersystems darstellt", kommentierte die FIFA in einer Pressemitteilung die Entscheidung der höchsten Rechtsinstanz im internationalen Sport."

Der Weltverband halte fest, "dass das Urteil seinem Befugnis zur Regulierung der Tätigkeit von Fußball-Vermittlern im Transfersystem sowie die Gültigkeit der zentralen Bestimmungen des Fußball-Vermittlerreglements bestätigt. Diese Bestimmungen beinhalten insbesondere eine Begrenzung der Honorare, das Verbot von Mehrfachvertretungen sowie den Grundsatz, wonach nur lizenzierte Fußball-Vermittler Fußball-Vermittlerdienste erbringen dürfen."

Auch das Landgericht Dortmund beschäftigt sich mit dem neuen Spielervermittlungs-Reglement. Der FIFA war in dem Verfahren Ende Mai nach Klage von zwei deutschen Spieler-Agenten durch die 8. Zivilkammer per Einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt worden, ihre Vorschriften "in irgendeiner Form durchzusetzen, umzusetzen oder anzuwenden".

Das Gericht sah in dem Reglement einen Verstoß gegen das Kartellverbot. Die angegriffenen Beschlüsse der FIFA und deren zu erwartende Umsetzung durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB), so die Beschlussbegründung der Kammer, seien "geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beeinträchtigen". Zudem würde eine "Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts" bezweckt.

SID dk jk

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